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   LAG Hamm, 26.01.2007 - 4 Sa 1270/06   

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LAG Hamm, 26.01.2007 - 4 Sa 1270/06 (https://dejure.org/2007,8870)
LAG Hamm, Entscheidung vom 26.01.2007 - 4 Sa 1270/06 (https://dejure.org/2007,8870)
LAG Hamm, Entscheidung vom 26. Januar 2007 - 4 Sa 1270/06 (https://dejure.org/2007,8870)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Versetzung, Direktionsrecht, erweitertes Direktionsrecht

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 106 GewO, §§ 2, 8 TV Lohn- und Gehaltssicherung Metallindustrie NRW, § 2 KSchG
    Versetzung, Direktionsrecht, erweitertes Direktionsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befugnis des Arbeitgebers zur Versetzung des Arbeitnehmers auf einen geringer vergüteten Arbeitsplatz unter Anwendbarkeit des Tarifvertrags über die Lohn- und Gehaltssicherung für Arbeitnehmer der Eisen-, Metall-, Elektro- und Zentralheizungsindustrie ...

  • Judicialis

    GewO § 106; ; TV Lohn- und Gehaltssicherung Metallindustrie NRW § 2; ; TV Lohn- und Gehaltssicherung Metallindustrie NRW § 8; ; KSchG § 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein erweitertes Direktionsrecht zur Versetzung auf geringer vergüteten Arbeitsplatz - Änderung vertraglicher Hauptleistungspflicht nur durch Änderungskündigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 31.03.1983 - 2 AZR 398/81
    Auszug aus LAG Hamm, 26.01.2007 - 4 Sa 1270/06
    Ungeachtet der Frage, ob überhaupt durch Tarifvertrag das arbeitgeberseitige Direktionsrecht erweitert werden kann, wogegen nicht zuletzt der Umstand spricht, dass im Tarifvertragsrecht zugunsten des Arbeitnehmers günstigere einzelvertraglichen Abreden kraft des in § 4 Abs. 3 TVG verankerten Günstigkeitsprinzips tariflichen Bestimmungen vorgehen, ist nicht davon auszugehen, dass § 8 TV LGS eine derartige Erweiterung des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts beinhaltet (bejahend offenbar aber das BAG, Urteil vom 31.03.1983 - 2 AZR 398/81 - Juris; ebenso Ziepke, Handkommentar zum TV LGS, § 8 Anm. 1; verneinend LAG Düsseldorf, Urteil vom 17.03.1995 - 17 Sa 1981/94 = DB 1995, 2224; LAG Düsseldorf, Urteil vom 22.09.1995 - 15 Sa 715/95 - Juris; differenzierend danach, ob mit der Versetzungsanordnung dem Arbeitnehmer eine geringerwertige Tätigkeit zugewiesen werden soll LAG Hamm, Urteil vom 10.06.2002 - 19 (11) Sa 1031/01 - Juris).

    Es gelten mithin dieselben Voraussetzungen, die auch im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens bei einer betriebsbedingten Kündigung zu beachten wären (so auch das BAG im Urteil vom 31.03.1983 a. a. O.), nur mit dem Unterschied, dass bei einer einseitigen Versetzung der Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit hat, das Änderungsangebot unter Vorbehalt anzunehmen und nicht einwenden kann, er sei im Vergleich mit anderen Arbeitnehmern sozial schutzbedürftiger.

    Wegen einer möglichen Divergenz zu der Entscheidung des BAG vom 31.03.1983 (2 AZR 398/81) war die Revision nach § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG zugunsten der Beklagten zuzulassen.

  • LAG Düsseldorf, 22.09.1995 - 15 Sa 715/95

    Umfang des Direktionsrechts

    Auszug aus LAG Hamm, 26.01.2007 - 4 Sa 1270/06
    Ungeachtet der Frage, ob überhaupt durch Tarifvertrag das arbeitgeberseitige Direktionsrecht erweitert werden kann, wogegen nicht zuletzt der Umstand spricht, dass im Tarifvertragsrecht zugunsten des Arbeitnehmers günstigere einzelvertraglichen Abreden kraft des in § 4 Abs. 3 TVG verankerten Günstigkeitsprinzips tariflichen Bestimmungen vorgehen, ist nicht davon auszugehen, dass § 8 TV LGS eine derartige Erweiterung des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts beinhaltet (bejahend offenbar aber das BAG, Urteil vom 31.03.1983 - 2 AZR 398/81 - Juris; ebenso Ziepke, Handkommentar zum TV LGS, § 8 Anm. 1; verneinend LAG Düsseldorf, Urteil vom 17.03.1995 - 17 Sa 1981/94 = DB 1995, 2224; LAG Düsseldorf, Urteil vom 22.09.1995 - 15 Sa 715/95 - Juris; differenzierend danach, ob mit der Versetzungsanordnung dem Arbeitnehmer eine geringerwertige Tätigkeit zugewiesen werden soll LAG Hamm, Urteil vom 10.06.2002 - 19 (11) Sa 1031/01 - Juris).
  • LAG Hamm, 10.06.2002 - 19 (11) Sa 1031/01

    Rechtswirksamkeit der Versetzungsmaßnahme eines Arbeitgebers; Versetzung eines

    Auszug aus LAG Hamm, 26.01.2007 - 4 Sa 1270/06
    Ungeachtet der Frage, ob überhaupt durch Tarifvertrag das arbeitgeberseitige Direktionsrecht erweitert werden kann, wogegen nicht zuletzt der Umstand spricht, dass im Tarifvertragsrecht zugunsten des Arbeitnehmers günstigere einzelvertraglichen Abreden kraft des in § 4 Abs. 3 TVG verankerten Günstigkeitsprinzips tariflichen Bestimmungen vorgehen, ist nicht davon auszugehen, dass § 8 TV LGS eine derartige Erweiterung des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts beinhaltet (bejahend offenbar aber das BAG, Urteil vom 31.03.1983 - 2 AZR 398/81 - Juris; ebenso Ziepke, Handkommentar zum TV LGS, § 8 Anm. 1; verneinend LAG Düsseldorf, Urteil vom 17.03.1995 - 17 Sa 1981/94 = DB 1995, 2224; LAG Düsseldorf, Urteil vom 22.09.1995 - 15 Sa 715/95 - Juris; differenzierend danach, ob mit der Versetzungsanordnung dem Arbeitnehmer eine geringerwertige Tätigkeit zugewiesen werden soll LAG Hamm, Urteil vom 10.06.2002 - 19 (11) Sa 1031/01 - Juris).
  • LAG Düsseldorf, 17.03.1995 - 17 Sa 1981/94

    Direktionsrecht: tarifvertragliche Erweiterung - Abgrenzung zu Umsetzung

    Auszug aus LAG Hamm, 26.01.2007 - 4 Sa 1270/06
    Ungeachtet der Frage, ob überhaupt durch Tarifvertrag das arbeitgeberseitige Direktionsrecht erweitert werden kann, wogegen nicht zuletzt der Umstand spricht, dass im Tarifvertragsrecht zugunsten des Arbeitnehmers günstigere einzelvertraglichen Abreden kraft des in § 4 Abs. 3 TVG verankerten Günstigkeitsprinzips tariflichen Bestimmungen vorgehen, ist nicht davon auszugehen, dass § 8 TV LGS eine derartige Erweiterung des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts beinhaltet (bejahend offenbar aber das BAG, Urteil vom 31.03.1983 - 2 AZR 398/81 - Juris; ebenso Ziepke, Handkommentar zum TV LGS, § 8 Anm. 1; verneinend LAG Düsseldorf, Urteil vom 17.03.1995 - 17 Sa 1981/94 = DB 1995, 2224; LAG Düsseldorf, Urteil vom 22.09.1995 - 15 Sa 715/95 - Juris; differenzierend danach, ob mit der Versetzungsanordnung dem Arbeitnehmer eine geringerwertige Tätigkeit zugewiesen werden soll LAG Hamm, Urteil vom 10.06.2002 - 19 (11) Sa 1031/01 - Juris).
  • BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 442/03

    Tarifliche Versetzungsbefugnis - niedrigere Vergütungsgruppe

    Auszug aus LAG Hamm, 26.01.2007 - 4 Sa 1270/06
    Die tarifliche Regelung muss nach Anlass und Umfang gerichtlich kontrollierbare Voraussetzungen bestimmen, nach denen der Arbeitgeber zu einseitigen Eingriffen in das Arbeitsverhältnis berechtigt ist (BAG, Urteil vom 23.09.2004 - 6 AZR 442/03 = NZA 2005, 475 ff.).
  • BAG, 30.08.1995 - 1 AZR 47/95

    Direktionsrecht und Bewährungsaufstieg nach BAT - Mitbestimmung des Personalrats

    Auszug aus LAG Hamm, 26.01.2007 - 4 Sa 1270/06
    Das Direktionsrecht umfasst dagegen nicht die Befugnis zur Versetzung des Arbeitnehmers auf einen Arbeitsplatz mit einer geringerwertigen Tätigkeit (BAG, Urteil vom 30.08.1995 - 1 AZR 47/95 = NZA 1996, 440 ff.; BAG, Urteil vom 24.04.1996 - 4 AZR 976/94 = NZA 1997, 104 ff.).
  • BAG, 22.05.1985 - 4 AZR 427/83

    Tätigkeitszuweisung nach Tarifvertrag - Mitbestimmung

    Auszug aus LAG Hamm, 26.01.2007 - 4 Sa 1270/06
    Auch das BAG, das die grundsätzliche Möglichkeit einer tarifvertraglichen Erweiterung des Direktionsrechts auch für den Fall bejaht, dass dem Arbeitnehmer eine geringer vergütete Tätigkeit übertragen wird (etwa BAG, Urteil vom 22.05.1985 - 4 AZR 427/83 = NZA 1986, 166 ff.; BAG, Urteil vom 22.05.1985 - 4 AZR 88/84 = AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge - Bundesbahn), geht davon aus, dass die Regelungsbefugnis der Tarifvertragsparteien nicht unbeschränkt gilt, sondern ihre Grenzen im entgegenstehenden Gesetzesrecht findet (BAG, Urteil vom 15.11.2001 - 6 AZR 629/00 = ZTR 2002, 485 f.).
  • BAG, 24.04.1996 - 4 AZR 976/94

    Direktionsrecht und Bewährungsaufstieg nach dem MTB II

    Auszug aus LAG Hamm, 26.01.2007 - 4 Sa 1270/06
    Das Direktionsrecht umfasst dagegen nicht die Befugnis zur Versetzung des Arbeitnehmers auf einen Arbeitsplatz mit einer geringerwertigen Tätigkeit (BAG, Urteil vom 30.08.1995 - 1 AZR 47/95 = NZA 1996, 440 ff.; BAG, Urteil vom 24.04.1996 - 4 AZR 976/94 = NZA 1997, 104 ff.).
  • BAG, 12.09.1974 - 2 AZR 535/73

    Auslegung - Tarifvertrag - Kündigung - Ordentliche Kündigung - Außerordentliche

    Auszug aus LAG Hamm, 26.01.2007 - 4 Sa 1270/06
    Es ist allgemein anerkannt, dass das Ersatzgeschäft in seinen rechtlichen Wirkungen nicht weiter reichen darf als das Unwirksame (BAG, Urteil vom 12.09.1974 - 2 AZR 535/73 = DB 1975, 214; Palandt/Heinrichs, BGB, 66. Aufl. 2007, § 140 Rdnr. 6).
  • BAG, 19.11.2002 - 3 AZR 591/01

    Erweiterung des Direktionsrechts durch Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Hamm, 26.01.2007 - 4 Sa 1270/06
    Eine tarifvertragliche Erweiterung des Vertragsgestaltungsrechts des Arbeitgebers darf sich nicht als objektive Umgehung des zwingenden allgemeinen Änderungsschutzes aus § 2 KSchG darstellen (BAG, Urteil vom 19.11.2002 - 3 AZR 591/01 = AP Nr. 18 zu § 1 TVG Tarifverträge - Papierindustrie).
  • BAG, 22.05.1985 - 4 AZR 88/84

    Tätigkeitszuweisung nach Tarifvertrag

  • BAG, 15.11.2001 - 6 AZR 629/00

    Direktionsrecht - Geringer vergüteter Arbeitsplatz - Tarifauslegung

  • ArbG Düsseldorf, 26.08.2011 - 9 Ca 2123/11

    Änderung des dienstlichen Einsatzortes einer Flugbegleiterin; Prüfung der

    Hierzu gehören auch Regelungen zur Erweiterung des Direktionsrechts des Arbeitgebers (vgl. BAG, Urteil vom 27.02.2002 - 9 AZR 562/00 - zitiert nach Juris, Rdnr. 56; BAG, Urteil vom 23.09.2004 - 6 AZR 442/03 - zitiert nach Juris, Rdnr. 22; LAG Hamm, Urteil vom 26.01.2007 - 4 Sa 1270/06 - zitiert nach Juris, Rdnr. 48; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.10.2010 - 9 Sa 18/10 - zitiert nach Juris, Rdnr. 65).

    Allerdings muss nach den Wertungen des § 2 KSchG die tarifliche Regelung nach Anlass und Umfang gerichtlich kontrollierbare Voraussetzungen bestimmen, nach denen der Arbeitgeber zu einseitigen Eingriffen in das Arbeitsverhältnis berechtigt ist (vgl. BAG, Urteil vom 23.09.2004 - 6 AZR 442/03 - zitiert nach Juris, Rdnr. 24; LAG Hamm, Urteil vom 26.01.2007 - 4 Sa 1270/06 - zitiert nach Juris, Rdnr. 49).

  • ArbG Düsseldorf, 12.07.2011 - 11 Ca 2059/11

    Auslegung des Arbeitsvertrages, Versetzung, Direktionsrecht, billiges Ermess

    Hierzu gehören auch Regelungen zur Erweiterung des Direktionsrechts des Arbeitgebers (BAG 23.09.2004, 6 AZR 442/03, NZA 2005, 475; BAG 27.02.2002, 9 AZR 562/00, Juris; LAG Baden-Württemberg 14.10.2010, 9 Sa 18/10, Juris Rdn. 65; LAG Hamm 26.01.2007, 4 Sa 1270/06, Juris).

    Allerdings muss nach den Wertungen des § 2 KSchG die tarifliche Regelung nach Anlass und Umfang gerichtlich kontrollierbare Voraussetzungen bestimmen, nach denen der Arbeitgeber zu einseitigen Eingriffen in das Arbeitsverhältnis berechtigt ist (BAG 23.09.2004, 6 AZR 442/03, NZA 2005, 475; LAG Hamm 26.01.2007, 4 Sa 1270/06, Juris).

  • ArbG Düsseldorf, 10.08.2011 - 8 Ca 2119/11

    Änderung des dienstlichen Einsatzortes eines Flugbegleiters durch Versetzung

    Hierzu gehören auch Regelungen zur Erweiterung des Direktionsrechts des Arbeitgebers (vgl. BAG, Urteil vom 27.02.2002 - 9 AZR 562/00, zitiert nach Juris Rz. 56; BAG, Urteil vom 23.09.2004 - 6 AZR 442/03, zitiert nach Juris Rz. 22; LAG Hamm, Urteil vom 26.01.2007 - 4 Sa 1270/06, zitiert nach Juris Rz.48; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.10.2010 - 9 Sa 18/10, zitiert nach Juris Rz. 65).

    Allerdings muss nach den Wertungen des § 2 KSchG die tarifliche Regelung nach Anlass und Umfang gerichtlich kontrollierbare Voraussetzungen bestimmen, nach denen der Arbeitgeber zu einseitigen Eingriffen in das Arbeitsverhältnis berechtigt ist (vgl. BAG, Urteil vom 23.09.2004 - 6 AZR 442/03, zitiert nach Juris Rz. 24; LAG Hamm, Urteil vom 26.01.2007 - 4 Sa 1270/06, zitiert nach Juris Rz.49).

  • ArbG Gelsenkirchen, 18.06.2013 - 5 Ca 96/13
    Der Arbeitgeber ist auch berechtigt, dem Arbeitnehmer eine andere gleichwertige Tätigkeit zuzuweisen (Urteil d. LAG Hamm v. 26.01.2007, AZ: 4 Sa 1270/06, Juris RN 47).

    Die Ausübung des erweiterten Gestaltungsrechtes aus dem Tarifvertrag, die den Arbeitgeber zu einseitigen Eingriffen in das Arbeitsverhältnis berechtigen, sind an die Grenzen billigen Ermessens nach § 106 GewO gebunden (Urteil d. BAG v. 23.09.2004, AZ: 6 AZR 442/03, Juris RN 24, 26; des LAG Hamm v. 26.01.2007, AZ: 4 Sa 1270/06, Juris RN 48).

  • ArbG Gelsenkirchen, 18.06.2013 - 5 Ca 97/13
    Der Arbeitgeber ist auch berechtigt, dem Arbeitnehmer eine andere gleichwertige Tätigkeit zuzuweisen (Urteil d. LAG Hamm v. 26.01.2007, AZ: 4 Sa 1270/06, Juris RN 47).

    Die Ausübung des erweiterten Gestaltungsrechtes aus dem Tarifvertrag, die den Arbeitgeber zu einseitigen Eingriffen in das Arbeitsverhältnis berechtigen, sind an die Grenzen billigen Ermessens nach § 106 GewO gebunden (Urteil d. BAG v. 23.09.2004, AZ: 6 AZR 442/03, Juris RN 24, 26; des LAG Hamm v. 26.01.2007, AZ: 4 Sa 1270/06, Juris RN 48).

  • ArbG Gelsenkirchen, 18.06.2013 - 5 Ca 99/13
    Der Arbeitgeber ist auch berechtigt, dem Arbeitnehmer eine andere gleichwertige Tätigkeit zuzuweisen (Urteil d. LAG Hamm v. 26.01.2007, AZ: 4 Sa 1270/06, Juris RN 47).

    Die Ausübung des erweiterten Gestaltungsrechtes aus dem Tarifvertrag, die den Arbeitgeber zu einseitigen Eingriffen in das Arbeitsverhältnis berechtigen, sind an die Grenzen billigen Ermessens nach § 106 GewO gebunden (Urteil d. BAG v. 23.09.2004, AZ: 6 AZR 442/03, Juris RN 24, 26; des LAG Hamm v. 26.01.2007, AZ: 4 Sa 1270/06, Juris RN 48).

  • ArbG Düsseldorf, 26.09.2011 - 2 Ca 2329/11

    Wirksame Änderung des dienstlichen Einsatzortes (Versetzung) einer

    Hierzu gehören auch Regelungen zur Erweiterung des Direktionsrechts des Arbeitgebers (vgl. BAG, Urteil vom 27.02.2002 - 9 AZR 562/00, zitiert nach Juris Rz. 56; BAG, Urteil vom 23.09.2004 - 6 AZR 442/03, zitiert nach Juris Rz. 22; LAG Hamm, Urteil vom 26.01.2007 - 4 Sa 1270/06, zitiert nach Juris Rz.48; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.10.2010 - 9 Sa 18/10, zitiert nach Juris Rz. 65).

    Allerdings muss nach den Wertungen des § 2 KSchG die tarifliche Regelung nach Anlass und Umfang gerichtlich kontrollierbare Voraussetzungen bestimmen, nach denen der Arbeitgeber zu einseitigen Eingriffen in das Arbeitsverhältnis berechtigt ist (vgl. BAG, Urteil vom 23.09.2004 - 6 AZR 442/03, zitiert nach Juris Rz. 24; LAG Hamm, Urteil vom 26.01.2007 - 4 Sa 1270/06, zitiert nach Juris Rz.49).

  • ArbG Gelsenkirchen, 18.06.2013 - 5 Ca 90/13

    Keine Zuweisung an das MEC zur Umstrukturierung des Steinkohlenbergbaus auf der

    Der Arbeitgeber ist auch berechtigt, dem Arbeitnehmer eine andere gleichwertige Tätigkeit zuzuweisen (Urteil d. LAG Hamm v. 26.01.2007, AZ: 4 Sa 1270/06, Juris RN 47).

    Die Ausübung des erweiterten Gestaltungsrechtes aus dem Tarifvertrag, die den Arbeitgeber zu einseitigen Eingriffen in das Arbeitsverhältnis berechtigen, sind an die Grenzen billigen Ermessens nach § 106 GewO gebunden (Urteil d. BAG v. 23.09.2004, AZ: 6 AZR 442/03, Juris RN 24, 26; des LAG Hamm v. 26.01.2007, AZ: 4 Sa 1270/06, Juris RN 48).

  • ArbG Gelsenkirchen, 18.06.2013 - 5 Ca 98/13
    Der Arbeitgeber ist auch berechtigt, dem Arbeitnehmer eine andere gleichwertige Tätigkeit zuzuweisen (Urteil d. LAG Hamm v. 26.01.2007, AZ: 4 Sa 1270/06, Juris RN 47).

    Die Ausübung des erweiterten Gestaltungsrechtes aus dem Tarifvertrag, die den Arbeitgeber zu einseitigen Eingriffen in das Arbeitsverhältnis berechtigen, sind an die Grenzen billigen Ermessens nach § 106 GewO gebunden (Urteil d. BAG v. 23.09.2004, AZ: 6 AZR 442/03, Juris RN 24, 26; des LAG Hamm v. 26.01.2007, AZ: 4 Sa 1270/06, Juris RN 48).

  • ArbG Düsseldorf, 10.08.2011 - 8 Ca 2121/11
    Hierzu gehören auch Regelungen zur Erweiterung des Direktionsrechts des Arbeitgebers (vgl. BAG, Urteil vom 27.02.2002 - 9 AZR 562/00, zitiert nach Juris Rz. 56; BAG, Urteil vom 23.09.2004 - 6 AZR 442/03, zitiert nach Juris Rz. 22; LAG Hamm, Urteil vom 26.01.2007 - 4 Sa 1270/06, zitiert nach Juris Rz.48; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.10.2010 - 9 Sa 18/10, zitiert nach Juris Rz. 65).

    Allerdings muss nach den Wertungen des § 2 KSchG die tarifliche Regelung nach Anlass und Umfang gerichtlich kontrollierbare Voraussetzungen bestimmen, nach denen der Arbeitgeber zu einseitigen Eingriffen in das Arbeitsverhältnis berechtigt ist (vgl. BAG, Urteil vom 23.09.2004 - 6 AZR 442/03, zitiert nach Juris Rz. 24; LAG Hamm, Urteil vom 26.01.2007 - 4 Sa 1270/06, zitiert nach Juris Rz.49).

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